17.04.2019
ARD-Intendanten fordern Erhöhung der Rundfunkgebühren
Hier mal wieder ein Musterbeispiel für Euphemismen bzw. Wording. Mit welchem Ausdruck vermeidet man das böse klingende Wort "Gebührenerhöhung"?
Man nennt es einfach "Teurungsausgleich"! Ja so ein "Ausgleich" klingt doch gleich viel freundlicher und die Ansprüche klingen irgendwie viel berechtigter, als eine negativ konnotierte "Erhöhung".
Die Intendanten scheinen mittlerweile eifrigen Gebrauch von dem berüchtigten und 120.000 Euro teuren Framing Manual zu machen.
09.04.2019
Netzpolitik.org über die (In-)Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
27.03.2019
Rundfunkanstalten müssen laut Bundesverwaltungsgericht die Barzahlung akzeptieren
Die Klage von Norbert Häring aber noch vom den Europäischen Gerichtshof verhandelt werden.
(26.03.2019)
Formuleränderungen durch den WDR – die letzten 5 Jahre auf einen Blick
Ich konnte es mir einfach nicht verkneifen, die 3 verschiedenen Formularänderungen der letzten 5 Jahre einmal anschaulich auf einer Seite aufzuzeigen. Hier wird ersichtlich wie die Juristen des WDR aus ihren Fehlern lernen und wie sie Schritt für Schritt dafür Sorgen, dass die Kommunen ihre Formulare anpassen.
Der rechtliche Status des Beitragsservice ist und bleibt dabei höchstumstritten. Nicht nur wegen seiner fehlenden Rechtsfähigkeit sondern wegen seiner Funktion als Datenkrake.
Heise Online hatte dankenswerterweise ja bereits 2013 über den "Big Brother Award" berichtet:
"Kaum ist die GEZ mit ihrem Lifetime-Award Geschichte, da holt sich der neue Beitragsservice der Rundfunkanstalten einen Big Brother Award in der Kategorie "Politik" – schließlich handelt es sich ja beim Rundfunkbeitrag um eine
"Demokratieabgabe", wie einer sagte, der es wissen muss. Die Jury störte sich nicht nur an dem höchst problematischen Abgleich der Adressdaten mit den Meldeämtern, sondern auch an der Datenübernahme vom alten Datenkraken GEZ.
Ganz besonders perfide ist aber die rechtliche Struktur des Beitragsservices, jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes: Der Service ist als "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der Rundfunkanstalten" definiert. Damit ist er keine eigene Firma, sondern ein Teil der Landesrundfunkanstalten. Mit diesem juristischen Kniff umgehen die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die immense Datenversammlung als "Auftragsdatenverarbeitung" nach Paragraph 11 des Bundesdatenschutzgesetzes kontrollieren zu müssen, für die strengere Regeln gelten als für die hauseigene EDV."
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Big-Brother-Awards-2013-Zerschlagt-Google-1841162.html
Tja, liebe ehemalige DDR-Bürger, das hättet ihr euch nicht träumen lassen, dass es in (West-)Deutschland einmal Strukturen geben würde, die der Stasi noch Konkurrenz machen.
16.12.2018
EuGH 13.12.2018
Rundfunkgebührenerhöhung zur Finanzierung von Millionen-Löchern in ARD-Pensionskasse?
Sehr gut. Je stärker die Erhöhung ausfällt und die Angelegenheit in die Öffentlichkeit getragen wird, desto stärker könnten die Proteste der Bundesbürger werden.
14.12.2018
EuGH: Rundfunkgebühren sind staatliche Beihilfen
https://www.vau.net/rundfunkbeitrag/content/eugh-rundfunkgebuehren-staatliche-beihilfen
13.12.2018
EuGH erklärt deutschen Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Es ist eine Schande, dass die Macht der deutschen Rundfunkanstalten offensichtlich weiter reicht als die des Europäischen Gerichtshofs.
Hier das Urteil im Originaltext:
Jeder Nicht-Jurist erkennt, dass das deutsche Rundfunksystem einerseits wettbewerbsverzerrend ist und zudem gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3) verstößt.
Jetzt gibt es für die deutsche Bevölkerung wohl nur noch eine Möglichkeit, den eigenen Staat auf friedlichem Weg zu Reformen zu zwingen, und zwar durch die Einführung von Volksabstimmungen:
https://verfassung-vom-volk.org/
Sobald es zu einer Volksabstimmungen kommt, muss unbedingt der Abstimmungsfehler aus der Schweiz vermieden werden, nur die beiden Optionen "Rundfunksystem beibehalten" oder "Rundfunksystem abschaffen" zur Auswahl zu stellen. Es muss dann auch der Punkt "Rundfunksystem reformieren/verschlanken" wählbar sein.
Die wichtigsten Argumente für Volksabstimmungen werden hier kurz erläutert (während einige Gegenargumente entkräftet werden):
https://youtu.be/vTLZJnPmDHY?t=16m13s
19.11.2018 (?)
SWR braucht in zwei Jahren mehr Geld
Schade, dass die Rundfunkanstalten immer nur sehr geringe Gebührenerhöhungen fordern. Toll wäre eine Forderung nach einer Verdopplung der Gebühren, denn dann würde es sicher massive Proteste geben und die Bevölkerung würde ggf. das gesamte Rundfunksystem in Frage stellen und eine Reform fordern.
Generell wäre eine Halbierung zu fordern, denn es ist in der heutigen Zeit mit der heutigen Technologie nicht zu rechtfertigen, warum die Allgemeinheit für Sport- und Unterhaltungssendungen pauschal bezahlen sollen, da sie in keiner Weise zur politischen Willensbildung beitragen. Ein Fußballfan hätte sicher wenig Probleme damit, pro Spielübertragung 1 Euro zu bezahlen, ebensowenig der Krimifan, der sich den neuesten Tatort ansehen möchte.
26.10.2018
Rechtsanwalt verklagt RBB
Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass es offenbar einige wenige Juristen gibt, die mit rechtsstaatlichem Berufsethos unterwegs sind und sich engagiert in die komplexe Materie einarbeiten. Bisher berichtet nur eine kleine unabhängige Webseite über diese Klage des Rechtsanwaltes, kein Fernsehsender (auch kein privater) und kein Printmedium weist auf diesen Rechtsstreit hin.
Der Verhandlungstermin ist der 8. November um 11:00 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin.
https://philosophia-perennis.com/2018/10/26/rundfunkbeitrag-rechtsanwalt-verklagt-den-rbb/
19.10.2018
Fehler im Betriebssystem – die Angst im WDR
Ein kritischer Beitrag zu internen Vorgängen der mächtigen Rundfunkanstalt WDR.
27.09.2018
Obdachloser muss Rundfunkbeitrag bezahlen
Fernab der großen Konzernpresse wird hier über den kuriosen Fall im Magazin "Beobachter News" berichtet:
http://www.beobachternews.de/2018/09/27/obdachloser-muss-rundfunkbeitrag-bezahlen/
26.09.2018
Rundfunkbeitrag bleibt europarechtskonform (laut Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona)
Dazu ein sehr passender Kommentar von Michael Hanfeld in der FAZ:
"Wenn dem Generalanwalt Mehreinnahmen von vierhundert bis siebenhundert Millionen Euro pro Jahr nicht auffallen, muss man sich über den Rest nicht wundern."
In der Tat drängt sich hier der Verdacht auf, dass da hinter verschlossenen Türen gemauschelt wurde. Es geht hier schließlich um sehr viel Geld und da besteht natürlich eine erhöhte Gefahr von Korruption. Das wäre auch keine Ausnahmeerscheinung, wenn man sich Menschheitsgeschichte vor Augen führt. Die ganze Angelegenheit ist und bleibt skandalös.
04.08.2018
Beitragsservice wird von Konzernpresse als Behörde angesehen
Hier zeigt sich wie trickreich es die deutschen Rundfunkbetreiber im Laufe der Zeit geschafft haben, der Bevölkerung und Presse vorzugaukeln, einen hoheitlichen Status innezuhaben.
In dem Artikel des angesehenen IT-News-Webseite golem.de wird der Beitragsservice als Behörde bezeichnet.
"Zum aktuellen Zeitpunkt sollen die Meldebehörden ihre Daten fast komplett an den Beitragsservice übermittelt haben.
Eine erste Prognose zum Erfolg des Datenabgleichs soll im Frühjahr 2019 erfolgen. Bis dahin will die Behörde die übrigen der insgesamt rund 3,5 Millionen Schreiben versendet haben."
18.07.2018
Urteil zum Rundfunkbeitrag – was sich jetzt ändert
06.07.2018
Kommunalämter geben ohne nennenswerte Einwände persönliche Meldedaten ihrer Bürger an die Firma Beitragsservice weiter
Was in dem Artikel beschönigend „Meldedatenabgleich“ genannt wird sind in Wahrheit Schnüffelstaatsmethoden! Und die Kommunalämter leiten dem firmenähnlichen Konstrukt „Beitragsservice“ persönlichste Daten ihrer Bürger weiter.
06.05.2018
Laut einer Umfrage würden 42 Prozent der Bundesbürger nicht freiwillig Rundfunkgebühren bezahlen
Ich betone nochmals, dass mein Hauptanliegen nicht eine komplett Abschaffung, sondern eine grundlegende Reform des gesamten Rundfunkapparates ist. Ich bin gerne bereit, für eine Grundversorgung im Bereich politische Informationen monatlich 6 Euro zu bezahlen.
Über die Civey-Umfrage konnte ich leider keine genaueren Details (wie z.B. Repräsentanz) in Erfahrung bringen. Somit kann ich nur auf den Artikel im Tagesspiegel verweisen.
03.05.2018
Bundesverfassungsgericht: Vizepräsident Kirchhof darf über Rundfunkbeitrag urteilen
Wie praktisch, dass sich ein Gericht selber die Erlaubnis geben kann, genau die Person einzusetzen, die es auch einsetzen möchte. Das gibt es in der BRD wohl in keinem anderen Verwaltungsbereich, schätze ich...
https://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkbeitrag-verfassungsrichter-nicht-befangen/21239076.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-030.html
02.05.2018
Empfangssignal wird abgeschaltet, Bürger sollen trotzdem weiterzahlen
Ungeheuerlich. Dazu nur nu der übliche Kommentar: Der gesamte Rund"funk" muss dringend reformiert werden!
27.04.2018
Meldedatenabgleich soll Nichtzahler ab Mai aufspüren
Die Meldeämter geben einer privaten Firma (!), die der Beitragsservice ja nun mit eigener Steuernummer ist, unsere gesamten Daten. Gibt es eigentlich niemanden, der dagegen klagt? Was ist hier los?
17.04.2018
Gegner der Rundfunkbeitrags lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Die Vetternwirtschaft bzw. "Brüderwirtschaft" war vielen Rundfunkkritikern schon länger bekannt. Durch den Antrag wegen Befangenheit wird die Angelegenheit erfreulicherweise wieder stärker in die Öffentlichkeit getragen.
10.04.2018
Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
Es dürfte eine interessante Verhandlung werden. Es wird vor allem um den Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitssatz) gehen. Genau die Argumente, die ich oben bereits angeführt habe. Wer nicht zu weit von Karlsruhe entfernt wohnt, sollte sich am Mittwoch oder Donnerstag 16./17. Mai 2018 um 10.00 Uhr auf den Weg machen. Nicht vergessen: Man muss sich vor der Verhandlung anmelden!
https://opposition24.com/muendliche-verhandlung-sachen-rundfunkbeitrag/426174
16.03.2018
Dänemark schafft die Rundfunkgebühren ab, finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender künftig über Steuern und kürzt das Budget um ein Fünftel
Es ist zu hoffen, dass dieser Schritt bald auch in Deutschland erfolgt.
Meiner Meinung nach könnte die Budget-Kürzung deutlich höher ausfallen, etwa um zwei Drittel. Das wären etwa 6 Euro pro Bürger (nicht pro Haushalt!). Diese Gebühr würde ich gerne für Nachrichten und das Abfilmen von Parlamentsdebatten (Bundestag und Landtage) und dessen Online-Bereitstellung (Mediathek) bezahlen. Zusätzlich sollte man noch einen Teil des Budgets dem investigativen Journalismus zur Verfügung stellen.
Für die Unterhaltungssendungen (u.a. Musik, Krimi, Sport) sollten dringend neue Finanzierungsmodelle diskutiert werden (z.B. Video-on-Demand o.ä.).
NACHTRAG: Nach genauerer Überlegung habe ich die schlimme Befürchtung, dass es in Deutschland gar keine wirkliche Reform geben wird, sondern dass der Rundfunkbeitrag lediglich in eine Steuer umgewandelt werden wird. Vielleicht wird es aber auf dem Weg möglich, dass Parteien sich stärker für eine Senkung aussprechen. Wenn man aber bedenkt, wie viele "künstliche" Jobs mit dem Rundfunksystem aufrecht erhalten werden, dürfte das wohl leider auch bezweifelt werden. :-(
10.03.2018
OVG Rheinland-Pfalz hält Rundfunkbeitrag europarechtlich
für unbedenklich
Hier maßt sich ein nationales (deutsches) Gericht an, über EU-Recht zu urteilen. Ob dies jedoch vor dem EuGH bestand haben wird, darf bezweifelt werden.
10.03.2018
OVG Rheinland-Pfalz hält Rundfunkbeitrag europarechtlich für unbedenklich
30.08.2017
Tübinger Richter lässt die gesamte deutsche Rundfunksbeitragsregelung vom EuGH prüfen
http://norberthaering.de/de/27-german/news/880-gez-vor-eugh
https://deutsch.rt.com/inland/56613-gez-kritischer-richter-zieht-vor-eu-gerichtshof/
01.04.2017
Bürgermeister von Berlin: „rbb ist keine Behörde“
Ein Aktivist lässt sich amtlich bestätigen, dass eine Rundfunkanstalt keine Behörde ist und daher auch keine Amtshilfe ersuchen darf.
09.12.2016
Bedeutsamer ‚Kommentar’ des Tübinger Richters über die
Anwendbarkeit des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für den SWR
Der Richter Dr. Matthias Sprißler stellt übrigens u.a. genau das in Frage, was ich eingangs bereits auf dieser Seite in ähnlicher Weise kritisiert habe (Stichwort: Gleichheitssatz).
Es ist großartig, dass es noch Menschen mit echtem rechtsstaatlichen Verständnis und Berufsethos gibt. Vielen Dank für ihr Engagement, Herr Dr. Sprißler!
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21647
16.09.2016
Bedeutsames Gerichtsurteil vom Landgericht Tübingen
"k) […] So ergibt sich auch aus § 9 a RStV – gleichlautend mit § 6 LMedienG für private Sender – dass die Rundfunkanstalt gerade keine Behörde ist, sondern – danebenstehend – eigene Rechte gegen die Behörden geltend machen kann. […]"
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332
25.08.2016
Ken Jebsen interviewt den Journalisten Norbert Häring
02.03.2016
Stadt soll nicht Inkasso für den Rundfunkbeitrag betreiben.
Felix Haltt, Vorsitzender der Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER": "Daneben gibt es auch ein handfestes Finanzierungsproblem. Die Kommunen erhalten nämlich pro Inkassofall anscheinend pauschal nur 23 EUR vom WDR erstattet. Die Stadt Duisburg hat nach Medienberichten bereits klargestellt, dass der Betrag zur Deckung der eigenen Verwaltungskosten, die durch das Eintreiben des Rundfunkbeitrages entstehen, nicht ausreicht."
http://www.lokalkompass.de/bochum/politik/stadt-soll-nicht-inkasso-fuer-den-rundfunkbeitrag-betreiben-d631735.html
14.01.2016
Trotz BGH-Urteil - Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen doch unzulässig?
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/trotz-bgh-vollstreckung-von-rundfunkbeitraegen-doch-unzulaessig_206_335238.html
11.10.2015
Rundfunkgebühr nicht bezahlt? Platter Reifen droht
http://www.welt.de/vermischtes/article147458993/Rundfunkgebuehr-nicht-bezahlt-Platter-Reifen-droht.html
31.05.2013
In ihrer Doktorarbeit klagt NDR-Mitarbeiterin Anna Terschüren ARD und ZDF an:
ARD und ZDF: Zu viel Geld, zu wenig Leistung
Das Aktenzeichen dieses Verfahrens lautet: 14 K 8904/16
(Das Aktenzeichen wurde zunächst vorsichtshalber geschwärzt, weil ich nicht wusste, dass eine Veröffentlichung unproblematisch ist.)
07.03.2019
37) Rechtsamt Dortmund fordert Erstattung der Verfahrenskosten
Damit wäre das 2. Klageverfahren dann abgeschlossen.
25.02.2019
36) Abrechnung vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – Einbehalt der Verfahrensgebühr
21.02.2019
35) Antwort vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen inklusive Beschluss
Und wieder geht der Hinweis des Richters an dem Verwaltungsrechtsbruch vorbei.
Es ist mittlerweile bekannt und unbestritten, dass der WDR das Recht hat, ein Amtshilfeersuchen bei der Stadt Dortmund zu beauftragen. Es geht gerade nicht um den WDR, sondern um den Beitragsservice und die Frage, ob er dies für den WDR tun darf. Das wird mit meiner nächsten Klage dann hoffentlich endgültig geklärt werden.
16.02.2019
34) Rücknahme der Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Tja, einerseits hätte ich wohl besser nicht auf den Verwaltungsbeamten gehört, der mir geraten hatte, eine Vollstreckungsabwehrklage einzureichen. Eine Vollstreckungsabwehrklage kann man nur vor einem Zivilgericht stellen.
Andererseits konnte ich für mich den Status des WDR nun ganz genau klären. Gut, ein Jura-Student lernt das sicher im Laufe seines Studiums, aber statt 5 Jahre zu studieren kostet mich die Auskunft auf diesem Wege nur etwa 70 Euro. Das kann ich verkraften.
Was jedoch neu ist, ist die Tatsache dass eine Rundfunkanstalt wie der WDR als Anstalt des öffentlichen Rechts mittlerweile einen behördenähnlichen Status bekommen hat und selber Vollstreckungen bei den Kommunen beauftragen darf, was in dem kürzlich geänderten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag neu geregelt wurde. Ja, so langsam und schleichend werden da die Befugnisse des WDR hin zu einer Quasi-Behörde erweitert.
Nun muss ich abwarten, bis die Vollstreckung stattgefunden hat und werde dann – wie angekündigt – dagegen klagen. Der Rechtsstreit geht weiter.
04.01.2019
33) Neues Schreiben vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
27.03.2017
31) Antwort der Stadtkasse Dortmund –
vorläufige bewusste Nicht-Beantwortung meines Schreibens vom 18.12.2016
Die Stadtkasse hat – sage und schreibe – über ein Vierteljahr gebraucht, um mir mitzuteilen, dass sie sich nicht äußern möchte. Eine stramme Leistung. Respekt! Daraus darf der geneigte Leser gerne den Schluss ziehen, dass die qualifizierten Leute da langsam etwas kalte Füße kriegen, vor allem wenn man bedenkt, dass sie vor ihrer Antwort noch extra das Rechtsamt bemüht haben, weil sie offenbar Angst haben, sich angreifbar zu machen.
Die Stadtkasse möchte zunächst den Ausgang des Klageverfahrens abwarten. Warum eigentlich? Worin besteht der Unterschied? Werden sie sich aufgrund des Ausgangs anders äußern? Das ergibt wenig Sinn. Kommt eher wie eine Aufschiebetaktik rüber.
All dies lässt doch ziemlich tief blicken...
21.03.2017
30) Telefonische Anfrage vom Kläger bei der Stadtkasse Dortmund –
Forderung nach einer Antwort auf das Schreiben vom 18.12.2016
Nachdem ich nach über 3 Monaten immer noch keine Antwort auf mein Schreiben bekommen habe, versuchte ich seit mehreren Tagen den zuständigen (und mittlerweile neuen) Amtsleiter der Stadt Dortmund zu erreichen.
Heute ist es mir gelungen, den Mann ans Telefon zu bekommen. Er wirkte freundlich und ich habe versucht, ihm in Ruhe den Sachverhalt zu erklären und ihn um eine schriftliche Antwort auf mein Schreiben gebeten.
Hoffen wir mal, dass in den nächsten Tagen endlich etwas kommt...
22.02.2017
29) Schriftliche Anfrage vom Kläger an die Stadtkasse Dortmund –
Forderung nach einer Antwort auf das Schreiben vom 18.12.2016
12.01.2017
28.1) Schreiben vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen –
Mitteilung über Eingang eines Schriftstücks der Stadt Dortmund
&
12.01.2017
28.2) Schreiben von der Stadt Dortmund (Rechtsamt) –
Stadt beantragt, die Klage abzuweisen
21.12.2016
27.3) Antwort der Bezirkregierung/Kommunalaufsicht Arnsberg
Die Leute in der Kommunalaufsicht arbeiten echt schnell. Kaum war das Schreiben raus, kommt jetzt bereits schon die Antwort.
Nach Ansicht der Kommunalaufsicht Arnsberg wird von der Stadt Dortmund alles ordnungsgemäß abgewickelt, d.h. es gibt keinen Grund dort einzuschreiten.
Es wurde auch auf einen Erlass des Landes NRW verwiesen, dass Zuständigkeit der Stadt Dortmund bestätigen soll. Den Erlass kann man aber wohl nirgedwo einsehen. Soviel zur Transparenz in NRW...
Zudem hat die Kommunalaufsicht Arnsberg noch auf den Rechtsweg verwiesen, d.h. ich könne ja eine Klage einreichen, was ich ja längst getan habe.
15.12.2016
27.2) Telefonat mit der Bezirkregierung/Kommunalaufsicht Arnsberg und
schriftliche Anfrage vom Kläger
Nachdem ich dem zuständigen Verwaltungsbeamten der Kommunalaufsicht den Sachverhalt geschildert hatte, teilte er mir nüchtern mit, dass ihm kein derartiges Dokument bekannt sei, das die Kommunen anweisen würde, die Zwangsvollstreckungen ungeprüft durchzuführen.
Er bat um eine schriftliche Anfrage, um den Sachverhalt prüfen zu können. Gesagt, getan!
13.12.2016
27.1) Persönliches Vorsprechen bei der Stadtkasse Dortmund und
schriftliche Anfrage vom Kläger über die „interne dienstliche Anweisung“
Da bei der Stadtkasse Dortmund keine telefonische Terminabsprache möglich war, entschloss ich dort mit einem Zeugen während der Öffnungszeiten zu erscheinen.
Nachdem ich den Sachverhalt geschildert hatte, verwies der zuständige Ressortleiter auf eine Empfehlung des Rechtsamtes der Stadt Dortmund, in der dazu geraten wird, keine Änderung der Verwaltungspraxis vorzunehmen, sprich die Vollstreckungen einfach weiterhin ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit durchzuführen.
Des Weiteren gäbe es nach Aussage des Ressortleiters ein Dokument, das eine Weisung der Bezirksregierung Arnsberg enthalte, das uns jedoch von der Stadtkasse Dortmund vorenthalten werden müsse, da es sich dabei um eine „interne dienstliche Anweisung“ handele. Angeblich könne dieses Dokument nur auf Anfrage von dem Weisungsgeber selbst, sprich der übergeordneten Behörde, also der Bezirksregierung Arnsberg, offengelegt werden bzw. es könne ggf. erst durch einen entsprechenden Antrag Einsicht in die Aktenlage gewährt werden.
Warum die Geheimnistuerei?! Wird hier etwa nicht nach Recht und Gesetz verwaltet und agiert?
Okay, dann frage ich doch einfach mal bei der zuständigen übergeordneten Behörde, also der Bezirksregierung/Kommunalaufsicht in Arnsberg nach...
Es scheint mir nicht verkehrt zu sein, sich diese Aussage über diese ominöse „interne dienstliche Anweisung“ noch einmal schriftlich bestätigen zu lassen. Ich bin sehr auf die Antwort der Stadtkasse gespannt.
15.12.2016
26) Schreiben vom Kläger – Klageschrift
Diesmal versuche ich bereits zu Klagen, bevor die Vollstreckung (z.B. Kontopfändung) stattfindet, indem ich eine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage einreiche.
23.11.2016
25) Benachrichtigung über eine erneut bevorstehende Zwangsvollstreckung
So, der Kampf geht wohl in die 2. Runde.
Zunächst werde ich aber noch einmal in einem Gespräch versuchen, der Stadtkasse Dortmund zu erklären, dass sie Rechtsbruch begehen, falls sie wirklich die Vollstreckung einleiten sollten.
17.06.2016
24) Antwortschreiben des WDR an den Kläger –
Mitteilung, dass Barzahlung unzulässig sei
Der WDR behauptet, dass die Barzahlung des Rundfunkbeitrags nicht zulässig sei.
Behaupten kann man bekanntlich viel, nur sollte man seine Behauptungen auch mit Gesetzen untermauern können.
25.04.2016
21) Schreiben vom Kläger an den WDR –
Mitteilung der Absicht, rückständige Forderungen in bar bezahlen zu wollen
Vorsorglich teile ich dem WDR meine Zahlungswilligkeit für rückständige Forderungen mit. Somit dürfte es künftig schwieriger sein, eine Zwangsvollstreckung zu rechtfertigen. Zur Sicherheit schicke ich das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. So kann der WDR später nicht behaupten, er habe gar kein Schreiben bekommen.
Die Idee zu dieser Vorgehensweise stammt (leider auch nicht von mir sondern) von dem engagierten Journalisten Norbert Häring.
http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen
15.10.2019
53) Nächste Klage verschoben
Ein aufmerksamer Leser hat mich darüber informiert, dass bereits schon ein anderer Kläger vor mir den von mir angepeilten Weg eingeschlagen hat und sogar einen Beschluss erwirkt hat. Diese Info möchte ich natürlich keinesfalls vorenthalten.
So hat das VG Gelsenkirchen mit Beschluß vom 15.01.2016 (14 L 2169/15) festgestellt:
"...Insoweit verkennt der Antragsteller offensichtlich die Stellung des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, da sich der WDR - wie die anderen Rundfunkanstalten - des Beitragsservices lediglich als nicht rechtsfähige gemeinsame öffentlich-rechtliche Stelle der Landesrundfunkanstalten (§ 10 Abs. 7 RBStV i.V.m. § 2 der Beitragssatzung des Westdeutschen Rundfunks vom 10. Dezember 2012 (GV. NRW 2012, 662)) in Gestalt eines gemeinsamen Servicezentrums bedient. Der WDR und die Landesrundfunkanstalten bündeln hier, wie zuvor bei der Gebühreneinzugszentrale -GEZ-, ganz oder teilweise ihre Aufgabenwahrnehmung. Zuständig und verantwortlich für das Handeln des Verwaltungshelfers „Beitragsservice“ bleibt jedoch jede einzelne Landesrundfunkanstalt, d.h. das Handeln des Beitragsservice ist im Außenverhältnis der öffentlichen Rundfunkanstalt, für die er tätig wird, zuzurechnen. ..."
Das ist ja nun wirklich eine ausgezeichnete Rhetorik! Einfach auf die frühere GEZ hinweisen. Toll. Das ist von der Argumentation her genauso gut wie der Klassiker: "Das haben wir immer schon so gemacht." Das hier vielleicht auch schon früher ein Bruch des Verwaltungsrechtes vorlag, scheint die Richter wenig zu interessieren.
13.09.2019
52) Stadtkasse Dortmund betrachtet die Pfändung als abgeschlossen
So einfach geht das. Es wird einfach gepfändet.
Wie ich erst später herausfand, ist dies auch alles korrekt verlaufen, da ich mich bereits in der Zwangsvollstreckung befunden habe. Ich hätte bereits früher anders agieren müssen, nämlich den Bumerang zurückwerfen sollen und die Vollstreckungsblockung aktivieren sollen (wird im Juristischenjargon 'Rechtsschutz' genannt, hat aber nichts mit Kostenübernahme wie bei einer Rechtsschutzversicherungen zu tun!).
https://zwangstv.de/index.php/vollstreckungsabwehr
Da die Pfändung vollzogen wurde und nun abgeschlossen ist, kann ich jetzt nur noch auf Schadensersatz klagen, was aber schwieriger sein dürfte.
27.08.2019
51) vorläufiger Widerspruch (zur Fristwahrung)
02.08.2019
50) Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Stadt Dortmund
So, ich habe der Stadt Dortmund telefonisch meine Bankdaten mitgeteilt, damit sie jetzt endlich vollstrecken, und dann nicht vor Gericht später gesagt wird, es habe ja gar keine Vollstreckung stattgefunden, nur weil wieder mal "ins Leere" gegriffen wurde.
Die Pfändung hat bereits stattgefunden. Mit dem nun vorliegenden Pfändungsdokument der Stadt Dortmund werde ich diesmal keine Fehler machen und die Rechtsbehelfsbelehrung befolgen und sofort Widerspruch einlegen. Wie in der 1. Klage wird sich die Behörde dann selbst überprüfen und zu dem Schluss kommen, dass sie selbstverständlich alles richtig machen, woraufhin ich dann endlich das Recht habe, meine Klage zu erheben. Dann wird das Verwaltungsgericht dann endlich entscheiden müssen. Gut Ding will Weile haben...
27.08.2019
49) Rechtsamt Dortmund fordert Erstattung der Verfahrenskosten
Damit wäre das 3. Klageverfahren dann abgeschlossen.
02.07.2019
48) Abrechnung vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – Einbehalt der Verfahrensgebühr
28.06.2019
47) Aufhebung des Klageverfahrens durch das Verwaltungsgericht
25.06.2019
46) Klagerücknahme vom Kläger
13.05.2019
45) Ladung zur Gerichtsverhandlung am 20. August 2019
Momentan bin ich noch unschlüssig, ob ich die Klage nicht zurückziehen soll, denn ich bisher nicht in Erfahrung bringen konnte, ob das Gericht die Klage aus formalen Gründen abweisen kann.
08.05.2019
44) vom Kläger – Aufrechterhaltung der Klage
Im letzten Schreiben des Gerichts habe ich wieder etwas Wesentliches über die Bürokratieabläufe von Verwaltungsbehörden gelernt. Quizfrage:
Was ist der Unterschied zwischen einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Rechtsmittelbelehrung?
Erklärung:
Bei Forderungen einer Behörden muss am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung angehängt werden, um dem Bürger zu zeigen, welche rechtlichen Schritte er gegen eine Forderung bzw. einen Verwaltungsakt einleiten kann, den er für unberechtigt hält.
Hier soll der Bürger aber nicht sofort klagen dürfen, sondern zunächst einen Widerspruch formulieren, damit der Behörde zunächst die Möglichkeit gegeben wird, sich selber zu überprüfen. Durch dieses Verfahren sollen die Gerichte entlastet werden, damit nicht jeder unzufriedene Bürger sofort Klage gegen eine Behörde einreicht. Ein durchaus sinnvoller und nachvollziehbarer Schritt.
Erst wenn der Widerspruch und die erneute behördliche Überprüfung der Forderung bzw. des Verwaltungsvorgangs zu keinem anderen Ergebnis führt, muss am Ende des Antwortschreibens der Behörde die Rechtsmittelbelehrung angehängt werden. Erst jetzt darf der unzufriedene Bürger mit einer Klage gegen die Behörde vor Gericht ziehen.
Ich habe dummerweise den Rechtsweg nicht eingehalten. Ich hatte bei meiner 3. Klage den Widerspruch für unnötig befunden, weil ich ja bereits in meiner 1. Klage dem Pfändungsvorgang ohne Erfolg widersprochen hatte ich in keiner Weise davon ausgegehen kannkann, dass mir die Stadt Dortmund diesmal anders antworten würde, als sie es in ihrem Schreiben vom 07.05.2015 getan hat (siehe 1. Klage).
Dann wollen wir mal schauen, ob das Gericht sich an dem Formalismus der Rechtsbehelfsbelehrung festbeißen wird oder meine Klage trotzdem zulassen wird. Sollte das Gericht die Klage für unzulässig erklären, wäre das neben den von mir zu tragenden Verwaltungskosten vor allen insofern ärgerlich, als dass sich die die ganze Angelegenheit dann noch weiter verzögern würde und ich erst auf die nächste Vollstreckung warten müsste, bevor ich dann verwaltungsbürokratiekonform (erst Widerspruch, dann Klage) agieren kann.
Ich will aber auf jeden Fall für mich (und für die Community) ein Urteil haben, schwarz auf weiß.
Ich versuche momentan noch herauszubekommen, ob ich bei einer Abweisung meiner Klage in diesem Falle direkt eine Fortsetzungsfestellungsklage o.ä. stellen kann, um den Sachverhalt doch noch ‚in diesem Durchgang’ rechtlich überprüfen zu lassen.
29.04.2019
43) Schreiben vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – Empfehlung der Klagerücknahme
Und schon wieder wird durch das Gericht versucht, die Klage abzuwenden. Obwohl die Stadt vom nicht rechtsfähigen Beitragsservice beauftragt wurde, für den WDR zu vollstrecken und die Stadt Dortmund eine Kontopfändung eingeleitet hat, wird jetzt so getan, als hätte dieser Verwaltungsakt überhaupt nicht stattgefunden, obwohl es mir anschließend schriftlich mitgeteilt wurde.
Und zwar wird es damit begründet, dass die Pfändung ins Leere ging, nur weil ich bei der Postbank kein Konto besitze und die Pfändung somit nicht erfolgreich war. Damit aber zu sagen, dass der Verwaltungsakt gar nicht stattgefunden hätte, ist schon ziemlich dreist.
16.04.2019
42) Schreiben vom Kläger – Forderung einer mündlichen Verhandlung
09.04.2019
41) Schreiben vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen –
Vorschlag des Verzichts auf mündliche Verhandlung
& Mitteilung über Beiladung des WDR
04.04.2019
40) Schreiben vom Kläger – Klageschrift
Auf ein Neues! Nun wollen wir die Sache ein für allemal gerichtlich klären lassen, welche Rechte der "Beitragsservice" als "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung" so innehat.
Für die Leute, die ebenfalls eine Klage einreichen wollen, hier der reine Text zum Kopieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Stadtkasse Dortmund vom xx.xx.xxxx erhebe ich Klage.
Begründung:
Der in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung genannte „ARD ZDF Deutschlandradio - Beitragsservice“ ist als „nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“ aufgrund des Rundfunkstaatsvertrags und den sich darauf beziehenden Rundfunkbeitrags¬staatsvertrag nicht befugt, die Stadtkasse Dortmund in einem Verwaltungsvollstreckungsverfahren um Amtshilfe zu bitten.
Wer in seiner Eigenschaft als “nicht rechtsfähige” gewerbliche Inkassofirma bei Behörden um Amtshilfe ersucht, steht im Verdacht, sich dem Straftatbestand der Amtsanmaßung und der Anstiftung zur Beihilfe schuldig zu machen.
Die Amtshilfe gewährenden Behördenmitarbeiter ignorieren millionenfach die im VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung die zwingend vorgeschriebene Prüfung vor einer Verwaltungszwangsmaßnahme (Vollstreckung) auf Rechtswirksamkeit der Ersuchen, welche auf Grund der Vielzahl an Mängeln, dem Grunde und der Form nach, wg. dem VwVfG § 5 Abs. 2 Satz 1 -Rechtsunsicherheit- zurückgewiesen werden müssten.
Der Beitragsservice mit eigenem Geschäftsführer und Steuernummer kann daher nur auf dem Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens im Zuge der Rechnungsstellung agieren.
Außerdem greift der Beitragsservice in ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren ein, dass originär nach § 9.2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nur der Westdeutsche Rundfunk selbst vollziehen kann, da nur er vom Gesetzgeber im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) dazu autorisiert wird, die Ermittlung zwar durch Dritte einleiten kann, das Verwaltungsvollstreckungsverfahren allerdings in Konsequenz dieser Gesetzesvorlage selbst vollziehen lassen muss:
(RBSV) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 9.2
(2) Die zuständige Landesrundfunkanstalt wird ermächtigt, Einzelheiten
des Verfahrens
1. der Anzeigepflicht,
2. zur Leistung des Rundfunkbeitrags, zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
oder zu deren Ermäßigung,
3. der Erfüllung von Auskunfts- und Nachweispflichten,
4. der Kontrolle der Beitragspflicht,
5. der Erhebung von Zinsen, Kosten und Säumniszuschlägen und
6. in den übrigen in diesem Staatsvertrag genannten Fällen
durch Satzung zu regeln. Die Satzung bedarf der Genehmigung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.
Ebd.
(RBSV) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 10.7
(7) Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen
öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln. Die Landesrundfunkanstalt kann eine Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte nach Satz 2 ausschließen, die durch Erfolgshonorare oder auf Provisionsbasis vergütet werden.
Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Westdeutscher Rundfunk darf die Stadtkasse Dortmund nach der Maßgabe des Rundfunkstaatsvertrages um Amtshilfe bitten und auch im Zuge einer Verwaltungsvollstreckungsmaßnahme vollstrecken lassen, die geschaffene Gemeinschafts¬einrichtung Beitragsservice in ihrer nicht rechtsfähigen Form eben explizit nicht.
An dieser Stelle sei explizit darauf hingewiesen, dass sich die Klage nicht auf den WDR bezieht, sondern ausschließlich auf die Firma Beitragsservice (Umsatzsteuer DE 122790216), deren Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Klageerhebung XXXXXXXXXXXXXX ist.
Eine Kopie der mit dieser Klage angefochtenen Bescheide füge ich bei.
Mit freundlichen Grüßen
(26.03.2019)
39) Formuleränderungen durch den WDR – die letzten 5 Jahre auf einen Blick
Ich konnte es mir einfach nicht verkneifen, die 3 verschiedenen Formularänderungen der letzten 5 Jahre einmal anschaulich auf einer Seite aufzuzeigen. Hier wird ersichtlich wie die Juristen des WDR aus ihren Fehlern lernen und wie sie Schritt für Schritt dafür Sorgen, dass die Kommunen ihre Formulare anpassen.
Der rechtliche Status des Beitragsservice ist und bleibt dabei höchstumstritten. Nicht nur wegen seiner fehlenden Rechtsfähigkeit sondern wegen seiner Funktion als Datenkrake.
Heise Online hatte dankenswerterweise ja bereits 2013 über den "Big Brother Award" berichtet:
"Kaum ist die GEZ mit ihrem Lifetime-Award Geschichte, da holt sich der neue Beitragsservice der Rundfunkanstalten einen Big Brother Award in der Kategorie "Politik" – schließlich handelt es sich ja beim Rundfunkbeitrag um eine
"Demokratieabgabe", wie einer sagte, der es wissen muss. Die Jury störte sich nicht nur an dem höchst problematischen Abgleich der Adressdaten mit den Meldeämtern, sondern auch an der Datenübernahme vom alten Datenkraken GEZ.
Ganz besonders perfide ist aber die rechtliche Struktur des Beitragsservices, jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes: Der Service ist als "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der Rundfunkanstalten" definiert. Damit ist er keine eigene Firma, sondern ein Teil der Landesrundfunkanstalten. Mit diesem juristischen Kniff umgehen die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die immense Datenversammlung als "Auftragsdatenverarbeitung" nach Paragraph 11 des Bundesdatenschutzgesetzes kontrollieren zu müssen, für die strengere Regeln gelten als für die hauseigene EDV."
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Big-Brother-Awards-2013-Zerschlagt-Google-1841162.html
Tja, liebe ehemalige DDR-Bürger, das hättet ihr euch nicht träumen lassen, dass es in (West-)Deutschland einmal Strukturen geben würde, die der Stasi noch Konkurrenz machen.
Das ist ungeheuerlich und ein Skandal! Diese Strukturen müssen zerschlagen und wieder auf rechtsstaatliche Füße gestellt werden.
14.03.2019
38) Erneuter Pfändungsversuch der Stadt Dortmund
So, es geht wieder los. Die Stadtkasse hat erneut ohne Erfolg versucht, mein altes, schon lange geschlossenes Konto zu Pfänden. Triumphieren kann ich da aber nicht drüber, denn die Gebühren werde ich früher oder später trotzdem zahlen müssen. Aber lieber später als früher und dann ja vielleicht sogar in bar.
Sehr interessant ist bei dieser Pfändungsverfügung, dass schon wieder die Formulare geändert wurden. Es wird hier versucht aus dem WDR und dem Beitragsservice ein Gebilde zu konstruieren und zwar mit dieser "c/o"-Abkürzung. Die wissen, dass es da ein Problem gibt und versuchen es weiter zu kaschieren. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Gerichte sich nicht täuschen lassen.
Auf der letzten Seite steht aber zum Glück wieder ganz eindeutig "Amtshilfeersuchen des Beitragsservice" und da wird meine Klage ansetzen. Auch dieses Formular wurde geändert. Beim letzten Formular (1. & 2. Klage) stand da noch "GEZ". Die Juristen beim WDR lernen langsam immer mehr dazu. Die wissen zudem auch, dass das Konstrukt eine Schwäche hat, sonst hätten die bei meiner ersten Klage niemals das Amtshilfeersuchen zurückgezogen.
Mitteilung
Ich hoffe, dass diese Webseite einigen Mitstreitern wichtige Informationen im Kampf gegen den deutschen Rundfunk-Zwangsbeitrag geboten hat.
Gerne hätte ich anhand meiner nun drohenden Vollstreckung, den „Rechtsschutz-Bumerang“ exemplarisch für die Leserschaft angewendet und dokumentiert.
Da ich jedoch von meinem juristischen Berater nicht weiter unterstützt werde, halte ich mich leider nicht für kompetent genug, den Schriftverkehr mit den Behörden alleine zu bewältigen und werde daher auch diese Webseite in naher Zukunft nicht weiter betreiben.
Für Spenden zur Aufrechterhaltung meiner Seite:
IBAN: DE 1943 0609 6740 8224 4700
Vielen Dank für das Feedback, das ich bisher bekommen habe!
Herzlich Willkommen auf ZwangsTV.de !
Auf dieser Seite veröffentliche ich wissenswerte Informationen für Interessierte und Engagierte, die eine Reform des öffentlichen Rundfunks voranbringen möchten.
Aus meiner Sicht ist das aktuelle Rundfunksystem klar grundgesetzbrechend, da vor allem der Gleichheitssatz (Grundgesetz Artikel 3) verletzt wird.
Beispiel: Eine alleinstehende Witwe zahlt den gleichen Rundfunkbeitrag wie eine 6-köpfige Männer-WG. Wo ist da die Gleichheit?!
Da alle ähnlich argumentierenden Klagen von den deutschen Gerichten abgeschmettert wurden, versuche ich nun gegen die drohenden Vollstreckungen den „Rechtsschutz-Bumerang“ anzuwenden:
http://zwangstv.de/index.php/2021-05-01-19-29-20
Bitte beachten Sie auch die „Grundlagen zum Rundfunkbeitrag“. Hier herrscht bei vielen Mitstreitern leider immer noch große Verwirrung:
https://zwangstv.de/index.php/grundlagen-zum-rundfunkbeitrag
13.06.2023
Student klagt gegen MDR
Wie bei meiner ersten Klage will auch hier diesmal der MDR um jeden Preis ein Urteil verhindern.
22.10.2022
ARD und ZDF betreiben mehr als 500 YouTube-Kanäle !!!
Bei all den YouTube-Kanälen etc., die von den Rundfunkbeiträgen betrieben werden, herrscht offenbar völlige Intransparenz – vor allem was die Finanzierung betrifft. Bereits von Rundfunkbeiträgen bezahlte Sendungen werden hier einfach mal werbefinanziert zweitverwertet. Werden hier etwa schon mal vorsorglich neue Netzwerke für die Zeit nach einer großen Rundfunkreform aufgebaut?
25.02.2022 bzw. 21.04.2022
Viele Haushalte kommen Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht nach
Offenbar ist der passive Widerstand doch größer als allgemein bekannt. Wann kommt endlich die längst überfällige Rundfunk-Reform?
23.02.2022
Ehemalige ZDF-Mitarbeiterin erhebt schwere Vorwürfe gegen den Sender
Katrin Seibold berichtet, wie sie im Jahr 2003 kurz vor dem Angriffskrieg der USA gegen den Irak im Auftrag des ZDF einen falschen Bericht über die angebliche Giftgas-Bedrohung und Panik in New York produziert hat.
Die Einsicht kommt bei ihr ja sehr spät (nachdem ihr Vertrag nicht verlängert wurde). Aber besser spät als nie. Leider ist der damalige Bericht (entgegen Ihrer Aussage) im Netz nirgendwo auffindbar.
Jedoch erinnere mich noch sehr genau an exakt diesen Bericht und fand ihn damals schon merkwürdig, also ob alle New Yorker jetzt ihre Fenster abkleben würden und sich Gasmasken kaufen würden. Da man jedoch eine gewisse Skurilität von den US-Amerikaner gewohnt war, z.B. dass einige private Bunkeranlagen in ihren Gärten haben, hat man die Nachricht irgendwie hingenommen.
Frau Seibold kritisiert aber auch noch weitere Praktiken beim öffentlich-rechtlichen Sender ZDF.
Hier das ausführliche Interview bei FAIR TALK:
Hier die Kurzfassung im Interview mit BILD:
18.02.2022
Beitragsservice verschickt Zahlungsaufforderungen künftig nur noch direkt mit dem Festsetzungsbescheid
Die Zahlungsaufforderung, die bisher vor dem Festsetzungsbescheid zugestellt wurde, erfolgt nun nicht mehr.
I.d.R. war die Zahlungsaufforderung immer schon doppelt-gemoppelt und diente – durch das Bombardement von Post an den säumigen Zahler – seit jeher als Repressalie. Der Beitragsservice möchte nun Kosten sparen, weil scheinbar der Zweck die Mittel nicht mehr so ganz heiligt...
D.h. die Zahlungsaufforderung vor dem Bescheid entfällt, weil in dem Festsetzungsbescheid ja ebenfalls zur Zahlung aufgefordert wird, was ausreichend ist.
Den Festsetzngsbescheid könnte man übrigens gut und gerne auch als "8-Euro-Schein" bezeichnen. (Das meint die Presse wohl auch, wenn sie von "teuer" spricht.)
https://www.pcwelt.de/news/Rundfunkbeitrag-Jetzt-kann-es-teurer-werden-fuer-diese-Zahler-11186968.html
16.02.2022
Rückstände und Mahngebühren beim Rundfunk betrugen in 2020 bei über 900 Millionen Euro!
„Zum Jahresende 2020 befanden sich rund 3,28 Millionen der insgesamt rund 45,9 Millionen Konten des Rundfunkbeitrags in einer Mahnstufe oder in der Vollstreckung.“
30.01.2022
Prof. Dr. Christian Rieck kritisiert deutsches Rundfunksystem
Rieck spricht viele wichtige Aspekte an und macht interessante Reformvorschläge.
11.01.2022
SWR Mitarbeiter kritisiert offen unausgewogene Berichterstattung
Die Folgen waren leider vorhersehbar...
https://www.youtube.com/watch?v=h1w5HslJLL0
22.10.2021
Ministerpräsidenten planen Reform bzw. Reförmchen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die zentrale Frage der Finanzierung wird natürlich erst mal ausgeklammert.
05.10.2021
ARD-Mitarbeiter erhebt schwere Vorwürfe gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Es fehle u.a. ein wahrhafter Diskurs und Austausch, in dem sich alle Teile der Gesellschaft wiederfinden.
An dieser Stelle sei die Lektüre des gesamten Artikels dringend empfohlen:
https://multipolar-magazin.de/artikel/ich-kann-nicht-mehr
24.07.2021
Wofür wurde in Deutschland eigentlich ein Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk aufgebaut, wenn er in Notsituationen die Bevölkerung nicht warnt?!
Kreymeier hat es treffend analysiert "HOCHWASSER-Katastrophe – und das Fernsehen warnt die Leute nicht!"
06.07.2021
Nach Monaten berichtet dann auch die Süddeutsche Zeitung über Georg Thiel
https://www.sueddeutsche.de/medien/georg-thiel-rundfunkbeitrag-haft-1.5342800
27.06.2021
WELT-Redakteur kritisiert unkritischen WDR in Sachen EU
16.07.2021
Die Neue Züricher Zeitung führte ein Interview mit Georg Thiel
16.06.2021
Domian-Anrufer "TOBIAS" ruft bei "HIER UND HEUTE" an und verweist auf Georg Thiel
14.06.2021
Erst nach dem Domian-Eklat berichten die Großmedien über den Rundfunkverweigerer Georg Thiel
17.05.2021
Kritik an der Neutralität öffentlich-rechtlicher Sender
"Nachdem die FDP auf ihrem Parteitag mehrheitlich für einen Beschluss zur Reduzierung des öffentlichen Rundfunkbeitrages stimmte, schrieb der ARD-Journalist Rainald Becker: „Die FDP will den ÖRR beschneiden und den Rundfunkbeitrag senken – willkommen im Lager der Populisten“."
Nun, da die FDP wohl immer der kleine Koalitionspartner sein wird, kann sie in Ihren Parteiprogrammen ja viel öffentlich immer viel fordern. Ganz anders sähe es dann schon aus, wenn Großparteien eine deutliche Reduzierung des Rundfunkbeitrags durchsetzen wollten.
Der zitierte ARD-Journalist Rainald Becker ist übrigens kein Unbekannter. Seine Kommentare sind mir noch gut in Erinnerung. Ich lasse sie mal für sich selbst sprechen...