Das Aktenzeichen dieses Verfahrens lautet: 14 K 8904/16

(Das Aktenzeichen wurde zunächst vorsichtshalber geschwärzt, weil ich nicht wusste, dass eine Veröffentlichung unproblematisch ist.)

 

07.03.2019

37) Rechtsamt Dortmund fordert Erstattung der Verfahrenskosten

Damit wäre das 2. Klageverfahren dann abgeschlossen.

 

25.02.2019

36) Abrechnung vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – Einbehalt der Verfahrensgebühr

 

21.02.2019

35) Antwort vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen inklusive Beschluss

Und wieder geht der Hinweis des Richters an dem Verwaltungsrechtsbruch vorbei.

Es ist mittlerweile bekannt und unbestritten, dass der WDR das Recht hat, ein Amtshilfeersuchen bei der Stadt Dortmund zu beauftragen. Es geht gerade nicht um den WDR, sondern um den Beitragsservice und die Frage, ob er dies für den WDR tun darf. Das wird mit meiner nächsten Klage dann hoffentlich endgültig geklärt werden.

 

16.02.2019

34) Rücknahme der Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Tja, einerseits hätte ich wohl besser nicht auf den Verwaltungsbeamten gehört, der mir geraten hatte, eine Vollstreckungsabwehrklage einzureichen. Eine Vollstreckungsabwehrklage kann man nur vor einem Zivilgericht stellen.

Andererseits konnte ich für mich den Status des WDR nun ganz genau klären. Gut, ein Jura-Student lernt das sicher im Laufe seines Studiums, aber statt 5 Jahre zu studieren kostet mich die Auskunft auf diesem Wege nur etwa 70 Euro. Das kann ich verkraften.

Was jedoch neu ist, ist die Tatsache dass eine Rundfunkanstalt wie der WDR als Anstalt des öffentlichen Rechts mittlerweile einen behördenähnlichen Status bekommen hat und selber Vollstreckungen bei den Kommunen beauftragen darf, was in dem kürzlich geänderten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag neu geregelt wurde. Ja, so langsam und schleichend werden da die Befugnisse des WDR hin zu einer Quasi-Behörde erweitert.

Nun muss ich abwarten, bis die Vollstreckung stattgefunden hat und werde dann – wie angekündigt – dagegen klagen. Der Rechtsstreit geht weiter.

 

 

04.01.2019

33) Neues Schreiben vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

 

27.03.2017

31) Antwort der Stadtkasse Dortmund –

vorläufige bewusste Nicht-Beantwortung meines Schreibens vom 18.12.2016

Die Stadtkasse hat – sage und schreibe – über ein Vierteljahr gebraucht, um mir mitzuteilen, dass sie sich nicht äußern möchte. Eine stramme Leistung. Respekt! Daraus darf der geneigte Leser gerne den Schluss ziehen, dass die qualifizierten Leute da langsam etwas kalte Füße kriegen, vor allem wenn man bedenkt, dass sie vor ihrer Antwort noch extra das Rechtsamt bemüht haben, weil sie offenbar Angst haben, sich angreifbar zu machen.

Die Stadtkasse möchte zunächst den Ausgang des Klageverfahrens abwarten. Warum eigentlich? Worin besteht der Unterschied? Werden sie sich aufgrund des Ausgangs anders äußern? Das ergibt wenig Sinn. Kommt eher wie eine Aufschiebetaktik rüber.

All dies lässt doch ziemlich tief blicken...

 

21.03.2017

30) Telefonische Anfrage vom Kläger bei der Stadtkasse Dortmund –

Forderung nach einer Antwort auf das Schreiben vom 18.12.2016

Nachdem ich nach über 3 Monaten immer noch keine Antwort auf mein Schreiben bekommen habe, versuchte ich seit mehreren Tagen den zuständigen (und mittlerweile neuen) Amtsleiter der Stadt Dortmund zu erreichen.

Heute ist es mir gelungen, den Mann ans Telefon zu bekommen. Er wirkte freundlich und ich habe versucht, ihm in Ruhe den Sachverhalt zu erklären und ihn um eine schriftliche Antwort auf mein Schreiben gebeten.

Hoffen wir mal, dass in den nächsten Tagen endlich etwas kommt...

 

22.02.2017

29) Schriftliche Anfrage vom Kläger an die Stadtkasse Dortmund –

Forderung nach einer Antwort auf das Schreiben vom 18.12.2016


12.01.2017

28.1) Schreiben vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen –

Mitteilung über Eingang eines Schriftstücks der Stadt Dortmund

&

12.01.2017

28.2) Schreiben von der Stadt Dortmund (Rechtsamt) –

Stadt beantragt, die Klage abzuweisen

 

21.12.2016

27.3) Antwort der Bezirkregierung/Kommunalaufsicht Arnsberg

Die Leute in der Kommunalaufsicht arbeiten echt schnell. Kaum war das Schreiben raus, kommt jetzt bereits schon die Antwort.

Nach Ansicht der Kommunalaufsicht Arnsberg wird von der Stadt Dortmund alles ordnungsgemäß abgewickelt, d.h. es gibt keinen Grund dort einzuschreiten.

Es wurde auch auf einen Erlass des Landes NRW verwiesen, dass Zuständigkeit der Stadt Dortmund bestätigen soll. Den Erlass kann man aber wohl nirgedwo einsehen. Soviel zur Transparenz in NRW...

Zudem hat die Kommunalaufsicht Arnsberg noch auf den Rechtsweg verwiesen, d.h. ich könne ja eine Klage einreichen, was ich ja längst getan habe.

 

15.12.2016

27.2) Telefonat mit der Bezirkregierung/Kommunalaufsicht Arnsberg und

schriftliche Anfrage vom Kläger

Nachdem ich dem zuständigen Verwaltungsbeamten der Kommunalaufsicht den Sachverhalt geschildert hatte, teilte er mir nüchtern mit, dass ihm kein derartiges Dokument bekannt sei, das die Kommunen anweisen würde, die Zwangsvollstreckungen ungeprüft durchzuführen.

Er bat um eine schriftliche Anfrage, um den Sachverhalt prüfen zu können. Gesagt, getan!

 

13.12.2016

27.1) Persönliches Vorsprechen bei der Stadtkasse Dortmund und

schriftliche Anfrage vom Kläger über die interne dienstliche Anweisung“

Da bei der Stadtkasse Dortmund keine telefonische Terminabsprache möglich war, entschloss ich dort mit einem Zeugen während der Öffnungszeiten zu erscheinen.

Nachdem ich den Sachverhalt geschildert hatte, verwies der zuständige Ressortleiter auf eine Empfehlung des Rechtsamtes der Stadt Dortmund, in der dazu geraten wird, keine Änderung der Verwaltungspraxis vorzunehmen, sprich die Vollstreckungen einfach weiterhin ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit durchzuführen.

Des Weiteren gäbe es nach Aussage des Ressortleiters ein Dokument, das eine Weisung der Bezirksregierung Arnsberg enthalte, das uns jedoch von der Stadtkasse Dortmund vorenthalten werden müsse, da es sich dabei um eine „interne dienstliche Anweisung“ handele. Angeblich könne dieses Dokument  nur auf Anfrage von dem Weisungsgeber selbst, sprich der übergeordneten Behörde, also der Bezirksregierung Arnsberg, offengelegt werden bzw. es könne ggf. erst durch einen entsprechenden Antrag Einsicht in die Aktenlage gewährt werden.

Warum die Geheimnistuerei?! Wird hier etwa nicht nach Recht und Gesetz verwaltet und agiert?

Okay, dann frage ich doch einfach mal bei der zuständigen übergeordneten Behörde, also der Bezirksregierung/Kommunalaufsicht in Arnsberg nach...

Es scheint mir nicht verkehrt zu sein, sich diese Aussage über diese ominöse „interne dienstliche Anweisung“ noch einmal schriftlich bestätigen zu lassen. Ich bin sehr auf die Antwort der Stadtkasse gespannt.

 

15.12.2016

26) Schreiben vom Kläger – Klageschrift

Diesmal versuche ich bereits zu Klagen, bevor die Vollstreckung (z.B. Kontopfändung) stattfindet, indem ich eine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage einreiche.

 

23.11.2016

25) Benachrichtigung über eine erneut bevorstehende Zwangsvollstreckung

So, der Kampf geht wohl in die 2. Runde.

Zunächst werde ich aber noch einmal in einem Gespräch versuchen, der Stadtkasse Dortmund zu erklären, dass sie Rechtsbruch begehen, falls sie wirklich die Vollstreckung einleiten sollten.

 

17.06.2016

24) Antwortschreiben des WDR an den Kläger –

Mitteilung, dass Barzahlung unzulässig sei

Der WDR behauptet, dass die Barzahlung des Rundfunkbeitrags nicht zulässig sei.

Behaupten kann man bekanntlich viel, nur sollte man seine Behauptungen auch mit Gesetzen untermauern können.

 

 

25.04.2016

21) Schreiben vom Kläger an den WDR –

Mitteilung der Absicht, rückständige Forderungen in bar bezahlen zu wollen

Vorsorglich teile ich dem WDR meine Zahlungswilligkeit für rückständige Forderungen mit. Somit dürfte es künftig schwieriger sein, eine Zwangsvollstreckung zu rechtfertigen. Zur Sicherheit schicke ich das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. So kann der WDR später nicht behaupten, er habe gar kein Schreiben bekommen.

Die Idee zu dieser Vorgehensweise stammt (leider auch nicht von mir sondern) von dem engagierten Journalisten Norbert Häring.

http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen