Herzlich Willkommen auf ZwangsTV.de !
Auf dieser Seite veröffentliche ich wissenswerte Informationen für Interessierte und Engagierte, die eine Reform des öffentlichen Rundfunks voranbringen möchten.
Aus meiner Sicht ist das aktuelle Rundfunksystem klar grundgesetzbrechend, da vor allem der Gleichheitssatz (Grundgesetz Artikel 3) verletzt wird.
Beispiel: Eine alleinstehende Witwe zahlt den gleichen Rundfunkbeitrag wie eine 6-köpfige Männer-WG. Wo ist da die Gleichheit?!
Da alle ähnlich argumentierenden Klagen von den deutschen Gerichten abgeschmettert wurden, wird hier mit meiner Klage ein anderer Weg eingeschlagen. Es wird nämlich nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen das geltende Verwaltungsrecht verstoßen.
Das 2. Klageverfahren läuft!
Den aktuellen Schriftverkehr finden Sie hier:
http://zwangstv.de/index.php/2-klage-laeuft-gerade
In eigener Sache:
Da ich dies hier alles auf eigene Kosten betreibe und keine Spenden sammle, freue ich mich über jede Rückmeldung aus der (hoffentlich wachsenden) Community der Rundfunkreformer.
Vielen Dank für das Feedback, das ich bisher bekommen habe!
04.01.2019
Neues Schreiben vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
16.12.2018
EuGH 13.12.2018
Rundfunkgebührenerhöhung zur Finanzierung von Millionen-Löchern in ARD-Pensionskasse?
Sehr gut. Je stärker die Erhöhung ausfällt und die Angelegenheit in die Öffentlichkeit getragen wird, desto stärker könnten die Proteste der Bundesbürger werden.
15.10.2018 (Veröffentlichung war bereits im Oktober)
Mahngebühren des Rundfunks sind offenbar nicht vollstreckbar
Das heißt im Klartext, dass ein neuer Weg erstritten wurde, um gegen die Vollstreckungen vorzugehen. Wehrt euch, liebe Leute!
14.12.2018
EuGH: Rundfunkgebühren sind staatliche Beihilfen
https://www.vau.net/rundfunkbeitrag/content/eugh-rundfunkgebuehren-staatliche-beihilfen
13.12.2018
EuGH erklärt deutschen Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Es ist eine Schande, dass die Macht der deutschen Rundfunkanstalten offensichtlich weiter reicht als die des Europäischen Gerichtshofs.
Hier das Urteil im Originaltext:
Jeder Nicht-Jurist erkennt, dass das deutsche Rundfunksystem einerseits wettbewerbsverzerrend ist und andererseits gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3) verstößt.
Jetzt gibt es für die deutsche Bevölkerung wohl nur noch eine Möglichkeit, den eigenen Staat auf friedlichem Weg zu Reformen zu zwingen, und zwar durch die Einführung von Volksabstimmungen:
https://verfassung-vom-volk.org/
Sobald es zu einer Volksabstimmungen kommt, muss unbedingt der Abstimmungsfehler aus der Schweiz vermieden werden, nur die beiden Optionen "Rundfunksystem beibehalten" oder "Rundfunksystem abschaffen" zur Auswahl zu stellen. Es muss dann auch der Punkt "Rundfunksystem reformieren/verschlanken" wählbar sein.
Die wichtigsten Argumente für Volkabstimmungen werden hier kurz erläutert (während einige Gegenargumente entkräftet werden):
https://youtu.be/vTLZJnPmDHY?t=16m13s
19.11.2018 (?)
SWR braucht in zwei Jahren mehr Geld
Schade, dass die Rundfunkanstalten immer nur sehr geringe Gebührenerhöhungen fordern. Toll wäre eine Forderung nach einer Verdopplung der Gebühren, denn dann würde es sicher massive Proteste geben und die Bevölkerung würde ggf. das gesamte Rundfunksystem in Frage stellen und eine Reform fordern.
Generell wäre eine Halbierung zu fordern, denn es ist in der heutigen Zeit mit der heutigen Technologie nicht zu rechtfertigen, warum die Allgemeinheit für Sport- und Unterhaltungssendungen pauschal bezahlen sollen, da sie in keiner Weise zur politischen Willensbildung beitragen. Ein Fußballfan hätte sicher wenig Probleme damit, pro Spielübertragung 1 Euro zu bezahlen, ebensowenig der Krimifan, der sich den neuesten Tatort ansehen möchte.
26.10.2018
Rechtsanwalt verklagt RBB
Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass es offenbar einige wenige Juristen gibt, die mit rechtsstaatlichem Berufsethos unterwegs sind und sich engagiert in die komplexe Materie einarbeiten. Bisher berichtet nur eine kleine unabhängige Webseite über diese Klage des Rechtsanwaltes, kein Fernsehsender (auch kein privater) und kein Printmedium weist auf diesen Rechtsstreit hin.
Der Verhandlungstermin ist der 8. November um 11:00 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin.
https://philosophia-perennis.com/2018/10/26/rundfunkbeitrag-rechtsanwalt-verklagt-den-rbb/
27.09.2018
Obdachloser muss Rundfunkbeitrag bezahlen
Fernab der großen Konzernpresse wird hier über den kuriosen Fall im Magazin "Beobachter News" berichtet:
http://www.beobachternews.de/2018/09/27/obdachloser-muss-rundfunkbeitrag-bezahlen/
26.09.2018
Rundfunkbeitrag bleibt europarechtskonform (laut Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona)
Dazu ein sehr passender Kommentar von Michael Hanfeld in der FAZ:
"Wenn dem Generalanwalt Mehreinnahmen von vierhundert bis siebenhundert Millionen Euro pro Jahr nicht auffallen, muss man sich über den Rest nicht wundern."
In der Tat drängt sich hier der Verdacht auf, dass da hinter verschlossenen Türen gemauschelt wurde. Es geht hier schließlich um sehr viel Geld und da besteht natürlich eine erhöhte Gefahr von Korruption. Das wäre auch keine Ausnahmeerscheinung, wenn man sich Menschheitsgeschichte vor Augen führt. Die ganze Angelegenheit ist und bleibt skandalös.
04.08.2018
Beitragsservice wird von Konzernpresse als Behörde angesehen
Hier zeigt sich wie trickreich es die deutschen Rundfunkbetreiber im Laufe der Zeit geschafft haben, der Bevölkerung und Presse vorzugaukeln, eien hoheitlichen Status innezuhaben.
In dem Artikel des angesehenen IT-News-Webseite golem.de wird der Beitragsservice als Behörde bezeichnet.
"Zum aktuellen Zeitpunkt sollen die Meldebehörden ihre Daten fast komplett an den Beitragsservice übermittelt haben.
Eine erste Prognose zum Erfolg des Datenabgleichs soll im Frühjahr 2019 erfolgen. Bis dahin will die Behörde die übrigen der insgesamt rund 3,5 Millionen Schreiben versendet haben."
Dass der Beitragsservice aber ganz und gar nicht eine Behörde ist, geht im Zusammenhang mit meiner ersten Klage bereits aus der Rücknahme des Amtshilfeersuchens durch den WDR hervor.
18.07.2018
Urteil zum Rundfunkbeitrag – was sich jetzt ändert
06.07.2018
Kommunalämter geben ohne nennenswerte Einwände persönliche Meldedaten ihrer Bürger an die Firma Beitragsservice weiter
Was in dem Artikel beschönigend „Meldedatenabgleich“ genannt wird sind in Wahrheit Schnüffelstaatsmethoden! Und die Kommunalämter leiten dem firmenähnlichen Konstrukt „Beitragsservice“ persönlichste Daten ihrer Bürger weiter.
09.12.2016
Bedeutsamer ‚Kommentar’ des Tübinger Richters über die
Anwendbarkeit des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für den SWR
Der Richter Dr. Matthias Sprißler stellt übrigens u.a. genau das in Frage, was ich eingangs bereits auf dieser Seite in ähnlicher Weise kritisiert habe (Stichwort: Gleichheitssatz).
Es ist großartig, dass es noch Menschen mit echtem rechtsstaatlichen Verständnis und Berufsethos gibt. Vielen Dank für ihr Engagement, Herr Dr. Sprißler!
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21647
16.09.2016
Bedeutsames Gerichtsurteil vom Landgericht Tübingen
"k) […] So ergibt sich auch aus § 9 a RStV – gleichlautend mit § 6 LMedienG für private Sender – dass die Rundfunkanstalt gerade keine Behörde ist, sondern – danebenstehend – eigene Rechte gegen die Behörden geltend machen kann. […]"
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332